Neu: Karenzzeit von 3 Monaten anstelle von 9.
Zahn- und Optische Versorgung
1. Zahnärztliche Versorgung
Zahn- Und Paradontalbehandlungen
- Jahreshöchstbetrag von 500 € pro Begünstigten für Paradontalbehandlungen.
Kieferorthopädie
- Kinder (<17 Jahren): Höchstbetrag von 500 € pro Leistung und Kind.
- Personen ab 17 Jahren: einmalige Beteiligung von 2.000 € pro Person.
Kompositfüllungen
- Die CMCM beteiligt sich bis in Höhe von 25 € pro Zahn an den Kosten für Kompositfüllungen, dies bei einem Höchstbetrag von 125 €/Jahr/Mitglied.
Wurzelbehandlungen
- Die CMCM beteiligt sich bis in Höhe von 75 €/Jahr/Mitglied an den Kosten für Wurzelbehandlungen.
Zahnersatz
- Jahreshöchstbetrag von 3.000 € pro Begünstigten für Zahnersatzteile.
Zahnimplantate
- Pauschale von 400 € pro Implantat bei einem Jahreshöchstbetrag von 1.600 € pro Begünstigten.
2. Optische Versorgung
Sehhilfen
Die CMCM beteiligt sich nach Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und des ALLGEMEINREGIME der CMCM zulasten des Mitglieds verbleibenden ungedeckten Kosten für folgende Leistungen:
- Jahreshöchstbetrag von 150 € pro Begünstigten für Brillengläser.
- Jahreshöchstbetrag von 150 € pro Begünstigten für Kontaktlinsen.
- Beteiligung an den Kosten für Brillengestelle bis in Höhe von 30 € pro Kalenderjahr.
Refraktive Chirurgie
Beteiligung in Höhe von 1.000 € / Auge bei Augenoperationen.
Gelangen Sie in den Genuss der direkten Leistungsabrechnung (SERVICE TIERS PAYANTS), die die CMCM mit einigen Augenarztpraxen ausgehandelt hat. Hier finden Sie eine Liste dieser Praxen.