Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arzthonorare und Nebenkosten

Im Falle einer Überweisung ins Ausland für eine Operation oder eine schwerwiegende ärztliche Behandlung beteiligt sich die CMCM an den Krankenhauskosten, den medizinischen und den damit verbundenen nachfolgenden Kosten.

Die Mitglieder der CMCM profitieren von diesen Leistungen durch Kostenreglung auf dem Direktweg oder durch Kostenrückzahlung an den Abgesicherten selbst.

Kostenreglung auf dem Direktweg

Die CMCM übernimmt die Krankenhauskosten, die Arzthonorare und die damit verbundenen Nachfolgekosten in den Vertragskrankenhäusern in Frankreich, Deutschland und Belgien im Rahmen der bilateralen Konventionen.

Kostenrückzahlung an den Abgesicherten

In Krankenhäusern, mit denen kein Abkommen mit der CMCM besteht, müssen die Kosten für medizinisch-chirurgische Behandlungen vom Mitglied vorgestreckt werden. Die CMCM erstattet dann die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Arzthonorare und die damit verbundenen Nachfolgekosten.

Allgemeine Leistungen im Ausland beinhalten

  • Begleitperson
  • Externe und interne Prothesen
  • Kuraufenthalt
  • Zusatzkosten vor und nach dem stationären Aufenthalt
  • Reisekosten und medizinische unterstützte Transporte

 

Die Einzelheiten unseres Angebotes